AGB


 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Deimann Fahrwerktechnik GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten zwischen den Vertragspartnern als vereinbart. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Lieferungen

Falls wir oder unsere Vorlieferanten an der Einhaltung von Lieferfristen durch Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert werden, bspw. durch Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Materialmangel, sowie weitere Umstände, welche die Ausführung akzeptierter Aufträge durch unserer Lieferanten oder uns, wesentlich beeinträchtigen, so verlängert sich dementsprechend die Lieferfrist um diese Zeitdauer. Für daraus evtl. entstandenem Schaden kann uns der Käufer nicht verantwortlich machen. Es gelten die gleichen Rechtsfolgen für die Abnahmeverpflichtung des Käufers , falls bei ihm o.g. Umstände eintreten. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Lieferfrist gegenüber dem Käufer um den Zeitraum des Verzugs zu verlängern, falls der Käufer mit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig und dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Angebot und Vertragsabschluß

3.1.Sämtliche Angebote unsererseits sind freibleibend. Dazugehörige Unterlagen wie, Abbildungen und Prospekte sind nicht als maßgenau anzusehen.. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrecht an o.g. Unterlagen vor. Ohne unser Einverständnis dürfen diese, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3.2. Zusammen mit unseren hier aufgeführten Bedingungen, bildet die Annahme des Angebotes das Vertragsverhältnis. Der Käufer verpflichtet sich durch die Erteilung eines Auftrages die bestellten Waren abzunehmen. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers können nur dann anerkannt werden, wenn ihre Anwendung von uns schriftlich bestätigt wurde.

4. Verpackung und Versand

Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich vom Vertragspartner zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern. Der Versand von Waren, wie auch etwaige Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers, wobei der Versandweg und Mittel der Entscheidung des Verkäufers überlassen sind. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für den billigsten Versand.

5. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro, ausschließlich Umsatzsteuer, Fracht, Versand, Versicherung, Porto und Verpackung. Listen - und Katalogpreise sind unverbindlich. Preisänderungen können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden. Es gelten grundsätzlich die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

6. Zahlung

Die Begleichung unserer Forderungen hat gegen Nachnahme zu erfolgen. Unsere Rechnungen ( bei Kreditgewährung an den Käufer) sind unbeschadet des Rechts der Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar. Bei vereinbarter Zahlung mit Skonto setzt die Gewährleistung von Skonto voraus, daß der Käufer nicht mit der Begleichung von sonstigen Forderungen im Verzug ist. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Kreditkunden nur noch gegen Nachnahme zu beliefern. Im Exportgeschäft hat die Bezahlung unserer Rechnungen grundsätzlich per Vorauskasse und ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu bezahlenden Zinsen laufender Kredite berechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung, sowie nur erfüllungshalber und unter der Vorraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor. Der Eigentumsvorbehalt wird nicht berührt durch die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung . Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Käufer ist berechtigt die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Die Berechtigung zum Weiterverkauf kann vom Verkäufer mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät. Darüber hinaus tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Vorbehalt gelieferten Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch uns berechtigt die zur Sicherheit abgetretenen Forderungen bei Fälligkeit selbst einzuziehen. Nach Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Besteller unverzüglich die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen . Forderungen an uns zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Der Besteller hat uns Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Waren oder in die im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers im Einzelfall voll bezahlte Lieferung nach unserer Wahl freigeben.

8. Leistungsverweigerung, Rücktrittvorbehalte

Tritt seitens des Bestellers nach Vertragsabschluß (oder wird uns dieses erst dann bekannt), eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, sind wir berechtigt , unsere Leistung zu verweigern bzw. können wir verlangen, daß der Besteller eine Gefährdung des Vertragszweckes durch ausreichende Sicherungsleistung beseitigt. Falls der Besteller dem Verlangen auf Sicherheitsleistungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

9. Beanstandung und Gewährleistung

Die gelieferten Waren sind vom Käufer unverzüglich nach deren Erhalt mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Innerhalb einer Frist von 7 Tagen sind die hierbei festzustellenden Mängel zusammen mit einem Kaufbeleg zu rügen. Wird diese unverzügliche Anzeige seitens des Käufers unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistung schließt nachträglich entstandene Schäden durch Korrosion, mechanische Beschädigung, unsachgemäße und ungeeignete Verwendung, übliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Behandlung, falsche Montage und dergleichen aus. Bei berechtigten Mängeln leisten wir Gewähr durch kostenlosen Ersatz. Folgekosten wie Wege-, Transport-, Arbeits- und Materialkosten trägt jedoch der Käufer. Die Dauer der Gewährleistung entspricht selbstverständlich der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Wird Vorersatz gewünscht , so ist dieser bis zur Anerkennung der Mangelbehaftung kostenpflichtig. Weitere Ansprüche wie z.B. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

10. Warenrücknahme

Ware, die ordnungsmäßig bestellt oder geliefert wurde, wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Falls unsererseits eine Warenrücknahme genehmigt wurde und die Ware nicht mangelhaft ist, hat die Rücklieferung auf Kosten des Käufers zu erfolgen. Wir behalten uns vor, für dadurch entstandene Verwaltungs- und Einlagerungskosten, einen Abschlag von 20% des zu erstattenden Betrages vorzunehmen.

11. Haftungsausschluß

Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche als die in diesen Bedingungen genannten, auch diejenigen mittelbarer Natur, vor allem solche, die sich aus Schäden an Gegenständen ergeben, die nicht mit dem Lieferumfang identisch sind. Insbesondere fallen hierunter solche aus Verschulden beim Vertragsabschluß, aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (z.B. Produzentenhaftung) . Der Haftungsausschluß gilt nicht, wenn der Schaden von uns , einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, ferner nicht in Fällen, in denen eine Eigenschaftszusicherung das Risiko eines Mangelfolgeschadens mitumfaßt. Falls es sich bei dem Erfüllungsgehilfen nicht um einen leitenden Angestellten handelt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den doppelten Wert des mangelhaften Teils unserer Lieferung begrenzt. In der Ausführung vertraglich besonders übernommener Qualitäts- und Ausgangskontrollen liegt nicht gleichzeitig die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.Es ist unsererseits davon auszugehen gehen , daß der Besteller seinerseits für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Prüfungen vornimmt. Werden wir dennoch von Dritten aus Produzentenhaftpflicht in Anspruch genommen, so stellt uns der Besteller davon frei.

12. Schutzrecht

Es ist die Pflicht des Auftraggebers, die durch Auftragserteilung, mögliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten von sich zu prüfen und uns gegebenenfalls darauf aufmerksam zu machen, daß es sich bei der Bestellung um durch gewerbliche Schutzrechte wirksam geschützte Teile handelt. Der Auftraggeber übernimmt jede Haftung für Ansprüche, die in Ausführung seines Auftrages aus diesem Grund von einem Berechtigten gegen uns geltend gemacht werden.

13. Gültigkeit der Bedingungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die vorstehenden Bedingungen bleiben auch dann in Kraft, wenn eine oder mehrere von ihnen unwirksam sind oder werden. Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis die jeweils gültigen DIN. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirmasens.

Es kann keine Haftung für Druckfehler in diesem Katalog übernommen werden!